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Ob es sich um eine Baumfällung auf dem heimischen Grundstück handelt
oder im Garten alte Obstbäume weichen müssen, wer diese Fällarbeiten in Eigenleistung
ausführen möchte, hat vieles zu beachten. Zum einen wären da die einschlägigen
Rechtsvorschriften, festgehalten in der örtlichen Baumschutzsatzung und die Beachtung der
Naturschutzgesetze der einzelnen Bundesländer. Hinweise hierzu sind auf der ersten Seite
unter dem Punkt Rechtsvorschriften festgehalten.
Ein weiterer Schwerpunkt bildet das Thema Arbeitsschutz und Sicherheit.
Einige nützliche Tipps, wie eine Mindestanforderung an die entsprechende Schutzbekleidung
und Ausrüstung, finden Sie auf der vorausgehenden Seite unter dem Stichpunkt
Baumfällung. Neben den Mindestanforderungen an geeigneter Schutzbekleidung, sowie dem in
der Regel in der Betriebsanleitung von Kettensägen enthaltenen Hinweisen, die unbedingt
beachtet werden sollten, folgen auf dieser Seite noch einige Hinweise zu den eigentlichen
Fällarbeiten, die bei einer Baumfällung beachtet werden sollten.
Zu den wichtigsten Kriterien, die es zu beachten gilt, zählt hier
sicherlich der Standort und die Höhe des zu fällenden Baumes. Handelt es sich lediglich
um einen Obstbaum im heimischen Garten, der bei der beabsichtigten Baumfällung frei
fallend keinen Schaden anrichten kann, so ist dieser Punkt relativ unbedeutend. Nicht so,
wenn der Baum bei ungünstiger Fallrichtung Schäden an Gebäudeteilen, eventuell
vorhandenen Freileitungen oder Nachbargrundstücken verursachen könnte. Hierbei handelt
sich um eine Problemfällung, die man einer Fachfirma überlassen sollte. Nur diese
fachlich versierten Firmen verfügen über die notwendigen Erfahrungen, um diese
Fällarbeiten ohne nennenswertes Risiko ausführen zu können.
Wer sich dennoch zutraut, zum Beispiel durch den Einsatz einer
Hubarbeitsbühne, diese Fällarbeiten selbst durchzuführen, sollte nicht nur absolut
höhentauglich sein, sondern noch gewissenhafter bei der Ausführung von Fällarbeiten
vorgehen. Hierzu gehören zum Beispiel Absprachen mit dem zuständigen Energieunternehmen
als örtlicher Versorger, über die Freischaltung einer eventuell vorhandenen Freileitung.
Ebenso eine eventuelle zeitlich begrenzte Straßensperrung, wenn der Baum in der nähe von
öffentlichen Wegen oder Straßen steht.
So eine Hubbühne oder Arbeitsbühne kann man sich in der Regel bei Mietdiensten für
Baumaschinen, wie MVS oder HKL ausleihen. Bis zu einer mittleren Steighöhe lassen diese
sich ohne weiteres mit einem größeren PKW umsetzen. Oft reicht eine Hubarbeitsbühne
jedoch allein nicht aus, um einen größeren Baum Stückchenweise herunter zu schneiden,
bzw. herunter zu sägen. Dann hilft nur noch die abzusägenden Baumteile mit einem Kran zu
sichern. Spätestens hier ist jeder Selbermacher oder Heimwerker restlos überfordert.
Eine günstige Alternative soll nicht vergessen werden zu erwähnen, die Klettertechnik.
Der große Vorteil der Klettertechnik besteht zum einem darin, dass keinerlei Kosten für
Hubsteiger, Kran oder Arbeitsbühne anfallen und zum anderen, dass diese auch dort
angewendet werden kann, wo weder Kran noch Arbeitsbühne hingelangen, wie beispielsweise
in engen Innenhöfen oder unpassierbaren Grundstücken.
Vor Beginn der Baumfällung sollte als erstes begutachtet werden, in
welcher Richtung der Baum einen natürlichen Überhang und eine natürliche Wuchsneigung
besitzt. Diese Richtung entspricht dann in der Regel der Fallrichtung des Baumes.
Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass sich im Fallbereich keine weiteren Personen
aufhalten, die durch den stürzenden Baum gefährdet werden könnten. Als Fallbereich ist
bei höheren Bäumen als Radius die doppelte Länge der geschätzten Baumhöhe
abzusichern. Im Bereich des zu fällenden Baumes sollte genügend Bewegungsfreiheit
geschaffen werden, um in Gefahrensituationen problemlos zurück weichen zu können. Hierzu
gehört, mögliche Stolperfallen, wie hinderlichen Bewuchs zu entfernen.
Bei Bäumen über einem Stammdurchmesser von 18 bis 20
cm (gemessenen in Höhe des beabsichtigten Fällschnitts) sollte unbedingt ein Fallkerb in
Fallrichtung des Baumes etwas unterhalb des späteren Fällschnittes erstellt werde.
Dieser Fallkerb stabilisiert die Fallrichtung des Baumes. Der Öffnungswinkel des
Fallkerbs sollte mindestens 30° bis 45°, besser 40 bis 60° betragen.
Die Tiefe des Fallkerbs sollte mindestens 20 Prozent und höchstens Eindrittel des
Stammdurchmessers betragen. Bei einem angenommenen Stammdurchmesser von 30 cm in Höhe des
Fällschnitts, ergebe sich hieraus eine Fallkerbtiefe von 6 bis 10 cm. |

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Der eigentliche Fällschnitt wird dann etwas oberhalb von der
entgegengesetzten Seite des Stammes angesetzt. Der Höhenunterschied des Fällschnitts zur
Fallkerbsohle sollte hier mindestens 10 Prozent des Stammdurchmessers betragen. Als
Fallkerbsohle bezeichnet der Fachmann die untere waagerechte Fläche des Fallkerbs. Bei
einem Stammdurchmesser von 30 cm in Höhe des Fällschnitts, sollte der Fällschnitt
mindestens 3 cm über der Fällkerbsohle angesetzt werden.
Weiterhin ist bei der Baumfällung zu beachten, dass der Fällschnitt
nicht bis an den Fallkerb durchgesägt wird. Zwischen Fällschnitt und Fallkerb sollte
eine Bruchleiste von wiederum mindestens 10 Prozent des Stammdurchmessers stehen bleiben.
Diese stehen bleibende Bruchleiste wirkt beim fallenden Baum wie ein Scharnier und
stabilisiert dadurch weiterhin die Fallrichtung des Baumes. Sollte der Baum noch nicht von
allein fallen, lieber mit Keilen nachhelfen, statt die Bruchleiste mit der Kettensäge zu
durchtrennen.
Nur bei umsichtiger Arbeitsweise sind gefahrarme Fällarbeiten gewährleistet! |