Das Rechtswesen ist in den
Bereichen Wohnen, Bauleistungen und Eigenheim sehr umfangreich, wobei der Bogen
sich vom Mietrecht, über Garantierecht bis zum Vertragsrecht spannt und würde Bände
füllen. Wenn wir hier dennoch eine Rubrik zum Thema Recht eingefügt haben, so sei
angemerkt, das wir hier in erster Linie nur auf thematische Schwerpunkte von allgemeinen
Interesse eingehen können. Auch erheben alle nachfolgenden Beiträge keinen Anspruch auf
Verbindlichkeit und sind in keinem Fall einer verbindlichen juristischen Rechtsauskunft
gleichwertig.
Von persönlichen Anfragen bitten wir Sie aus besagtem Grund Abstand zu nehmen, dafür
steht Ihnen jedoch das Forum offen. Im Forum können Sie sich mit anderen Usern
austauschen und sicherlich befindet sich auch der eine oder andere unter den
Forumsgästen, der hilfreiche Hinweise auf Ihr Anliegen geben kann.
Energieausweis -
Einsparverordnung - EnEV
Die Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist in Kraft getreten und verpflichtet alle
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zum 04.01.2006 einen Energieausweis für Gebäude
einzuführen. Vermieter sind zukünftig verpflichtet, beim Abschluss von neuen
Mietverträgen einen Energieausweis vorzulegen. Ebenfalls wird der Energiepass Bestandteil
von Kaufverträgen im Immobilienbereich.
Kostenvoranschläge und
Werkverträge
Wohl ein jeder Verbraucher
hat es im Leben mehrfach mit Handwerkerrechnungen oder Rechnungen von handwerksähnlichen
Dienstleistern zu. Oft führen diese Handwerkerrechnungen dann zu Unstimmigkeiten und
Ärgernissen. Gründe hierfür gibt es viele. So wird bei mündlichen Absprachen vom
Handwerker oft nur der Netto-Betrag erwähnt, der Kunde muss jedoch letztendlich den
Brutto-Betrag begleichen. Gelegentlich kommen zusätzliche Positionen hinzu, die bei
Kostenvoranschlägen noch nicht berücksichtig wurden und verteuern den Endpreis in
beachtlicher Höhe.
Doch auch zahlungsunwillige Kunden machen einigen Handwerkern das Leben schwer, schlecht
für ihn, wenn dann keine schriftliche Auftragsbestätigung in Form eines Werkvertrages
vorliegt.
Rechtsvorschriften
Baumfällung
Sämtliche Laub-
Nadelbäume ab einem Stammdurchmesser von 10 cm, mit Ausnahme von Obstbäumen in
Kleingartenanlagen, unterliegen den Baumschutzsatzungen der jeweiligen Gemeinden und
Kreisverwaltungen. Doch auch die einschlägigen Naturschutzbestimmungen des jeweiligen
Bundeslandes sind zu beachten. Mehr hierzu und zum Thema Baumfällung und Wurzelrodung auf
der folgenden Seite.
Bauherren und ihre Rechte
Das Thema Pfuscharbeit auf
deutschen Baustellen ist oft ein Thema, dass viele Bauherren vor der Auftragsvergabe zu
wenig berücksichtigen. Doch bereits so manchen zukünftigen Eigenheimbesitzer führte es
geradewegs in den finanziellen Ruin. Wie Sie sich weitgehend davor schützen können und
wie Sie im Fall der Fälle vor Gericht bessere Karten haben, haben wir auf der folgenden
Seite für Sie zusammengestellt.
Grenzabstände von Hecken
und Bäume
Oftmals werden bei der
Neuanpflanzung von Gehölzen, gleich ob es sich hierbei um Bäume, Sträucher oder Hecken
handelt, die einzuhaltenden Mindestabstände zum nachbarlichen Grundstück nicht beachtet.
Teils aus Unkenntnis, teils aus Nichtberücksichtigung der späteren Wuchshöhe, ist so
oftmals ein Nachbarschaftsstreit vorprogrammiert. Als Richtlinie gilt hier das
Nachbarschaftsgesetz und hilft Streitigkeiten am Gartenzaun vermeiden.