Baumfällung, Wurzelrodung und
Rechtsvorschriften Wer sich mit dem Gedanken an Baumfällung
einschließlich Wurzelrodung beschäftigt, muss sich vor Beginn der Arbeiten oftmals mit
den Rechtsvorschriften auseinander setzen. In der Regel wird es so sein, dass vor Beginn
der Fällarbeiten von Bäumen eine Genehmigung einzuholen ist. Insbesondere bei einer
geplanten Baumfällung von Laubbäumen und Nadelbäumen, ab einen Stammdurchmesser von 10
cm, bzw. einen Stammumfang von 30 cm, wird eine Genehmigung erforderlich. Dieser
Stammdurchmesser oder Stammumfang wird in einer Höhe von 1 Meter über Bodenoberfläche
gemessen.
Verankert sind diese Angaben und Rechtsvorschriften in den
Baumschutzsatzungen der jeweiligen Gemeinden und sind einzusehen beim zuständigen
Ordnungsamt oder Umweltamt, wo auch die erforderliche Genehmigung beantragt werden kann.
So wird das zuständige Amt oft nur eine Genehmigung zur Baumfällung unter der Auflage
einer Neuanpflanzung bzw. Ersatzpflanzungen erteilen. In wieweit dieses Amt wert auf einen
Lageplan vom Grundstück legt, auf der die zu fällenden Bäume eingezeichnet sind,
eventuell mit Angaben zur Art des Gehölzes, Stammdurchmesser und Kronendurchmesser, kann
ebenfalls nur beim zuständigen Amt geklärt werden.
Ausgenommen von diesen Satzungen sind Obstbäume in Kleingartenanlagen.
Doch Vorsicht, so ist ein Wallnussbaum kein Obstbaum im Sinne der Baumschutzsatzung,
sondern dürfte zu den Laubbäumen gerechnet werden. Die Rechtsvorschriften bei
Obstbäumen richten sich nach dem Bundeskleingartengesetzt, nachdem Obstbäume keiner
besonderen Genehmigung zur Baumfällung unterliegen.
(Irrtum und Änderungen vorbehalten / Stand 2005)
Weiterhin ist das Naturschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes zu
beachten. So wird eine geplante Baumfällung in der Brutzeit von Vögeln eventuell nur
unter Ausnahmebedingungen, wie Baumaßnahmen erteilt. Doch auch hierüber kann Ihnen Ihr
zuständiges Umweltamt Auskunft erteilen.
Wurzelrodung
Bei der Wurzelrodung gibt es keine eigentlich getrennten
Rechtsvorschriften, es sei denn diese wären so komplex, das die Ausführung dieser
Arbeiten schon in Richtung Tiefbau gehen würde.
Eine Wurzelrodung stellte für jeden Gartenbesitzer bisher oftmals den
aufwendigsten und mühseligsten Teil bei der Entfernung eines Gehölzes da. War die
Baumfällung mittels Kettensäge in kürzester Zeit erledigt, so begann die Plackerei mit
der Wurzel. Traktor oder Radlader stehen kaum dem Eigentümer eines Kleingartens zur
Verfügung, oder verursachen vor allen in kleineren Gartenanlagen und Hausgrundstücken
mehr Schaden als Nutzen.
Ein vom Versandhaus Westfalia angebotenes innovatives Produkt will nun
Abhilfe schaffen und wird unter dem Namen Wurzel-Ex bzw. Wurzel Hai angeboten. Wurzel Hai
verspricht völlig mühelos Baumstümpfe und Wurzeln zu entfernen und kann über folgenden
Link bezogen werden, wo Sie auch nähere Einzelheiten erfahren.
Wurzel Hai zur Beseitigung
von alten Baumstümpfen und Wurzeln
Hinweis / Nachtrag (Stand 2010): Dieses Produkt scheint nicht
mehr erhältlich zu sein!
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